Freiheit und Schutz
(Artikel 14, Artikel 17)
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen
haben das Recht,
frei und sicher zu leben.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
können frei und sicher leben,
genauso wie Menschen ohne Behinderungen.
Zum Beispiel:
Keiner darf
Menschen mit Behinderungen einsperren,
nur weil sie behindert sind.
Im Vertrag steht:
Nur ein Gericht darf entscheiden,
ob jemand eingesperrt
oder gefesselt werden darf.
Wenn ein Mensch mit Behinderungen eingesperrt wird, muss er trotzdem gut behandelt werden.
Das bedeutet:
Die Menschen-Rechte gelten an allen Orten,
an denen Menschen eingesperrt sind.
Im Vertrag steht:
Ist ein Mensch mit Behinderungen eingesperrt,
muss er dort die Unterstützung bekommen,
die er braucht.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
dürfen nicht körperlich verletzt werden.
Menschen mit Behinderungen
dürfen auch nicht an der Seele verletzt werden.
Zum Beispiel:
Sie dürfen nicht geschlagen werden.
Sie dürfen nicht schlecht behandelt
oder beschimpft werden.
Der Staat und alle anderen müssen sie
vor Gewalt und Misshandlung schützen.