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Meinung (Artikel 21)
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen
dürfen ihre Meinung sagen.
Das heißt: Meinungs-Freiheit.
Das bedeutet:
Jeder Mensch darf alles sagen, was er will.
Keiner darf einem Menschen mit Behinderungen verbieten, seine eigene Meinung zu sagen.
Das bedeutet:
Auf die Meinung der Kinder sollen Erwachsene hören,
wenn die Kinder alt und vernünftig genug dafür sind.
Zum Beispiel:
Behinderte Kinder können dabei Hilfe bekommen,
ihre Meinung zu sagen.
Das bedeutet:
Die Informationen müssen so geschrieben sein,
dass Menschen mit Behinderungen
die Informationen verstehen.
Zum Beispiel:
Es muss Informationen in Blinden-Schrift
oder in Leichter Sprache geben.
Prüfen Sie Ihr Wissen!
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