Schriftgröße:
.
bestimmt selbst, wen er wählt.
Wahlen (Artikel 29)
Das bedeutet:
Jeder Mensch darf mitbestimmen,
welche Politiker und Politikerinnen
in Deutschland entscheiden.
Das bedeutet auch:
Bei einer Wahl oder bei einer Entscheidung
bekommt ein Mensch mit Behinderungen die Hilfe,
die er braucht.
Zum Beispiel:
- Es muss Zugänge für Rollstuhl-Fahrer geben,
damit sie wählen können. - Es muss Schablonen für blinde Menschen geben,
damit sie wählen können. - Die Wahl-Zettel und Briefe müssen
leicht zu verstehen sein. - Wenn ein Mensch mit Behinderungen bei der Wahl Hilfe braucht, darf er sich jemanden dafür aussuchen.
Im Vertrag steht:
Jeder Mensch mit Behinderungenbestimmt selbst, wen er wählt.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
dürfen in der Politik und in Gruppen mitreden.
Zum Beispiel:
Sie können in einer Partei oder in Gruppen mitbestimmen. Zum Beispiel in Sport-Vereinen.
Zum Beispiel:
Jeder darf eine Gruppe gründen,
um die Natur zu schützen.
Oder jeder darf in einer Gruppe mitmachen,
die für die Rechte von
Menschen mit Behinderungen kämpft.
Prüfen Sie Ihr Wissen!
.