Wohnen und privater Raum
(Artikel 19, Artikel 22 und Artikel 28)
Das bedeutet:
Jeder Mensch mit Behinderungen
soll selbst entscheiden,
wie er wohnt.
Menschen mit Behinderungen
können selbst entscheiden,
wo und mit wem sie wohnen wollen.
Zum Beispiel:
Keiner kann sie zwingen,
in einem Wohn-Heim zu leben.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
haben das Recht
auf ein gutes Zuhause.
Zum Beispiel:
An dem Wohn-Ort muss es die Möglichkeit geben:
- genug zum Essen und Trinken zu bekommen,
- die Wäsche zu reinigen,
- andere Dienste und Unterstützung zu erhalten.
Das bedeutet:
Keiner darf einfach in ihre Wohnung
oder das eigene Zimmer gehen.
Zum Beispiel:
- Jeder darf selber bestimmen,
wer das Zimmer oder die Wohnung betritt. - Jeder darf selber bestimmen,
wie sein Zimmer oder seine Wohnung aussieht. - Keiner darf einfach die Post lesen
oder das Telefon abhören.
Das nennt man Brief-Geheimnis
und Telefon-Geheimnis.
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen haben das Recht,dass niemand etwas über sie verrät.
Das nennt man Schweige-Pflicht.
Das bedeutet:
Es gibt private Informationen über Menschen.
Diese Informationen darf man nicht
einfach weiter erzählen oder weiter geben.
Man muss die Menschen vorher fragen,
ob sie das wollen.
Zum Beispiel:
- Die Adresse und die Telefon-Nummer
- Krankheiten und Behinderungen
- die Höhe des Lohnes
dürfen nicht verraten werden.