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Sich fortbewegen können (Artikel 20)
Das bedeutet:
Der Staat muss etwas tun,
damit sich Menschen mit Behinderungen
möglichst alleine fortbewegen können.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen bekommen einen Blinden-Hund,
der sie auch bei den Reisen begleiten kann.
Züge und Busse sollen eine Rampe haben,
damit Menschen mit Körper-Behinderungen
sie nutzen können.
Das bedeutet auch:
Menschen mit Behinderungen
können selber bestimmen,
wo sie sein wollen.
Sie können zum Beispiel
aus Deutschland ausreisen,
wenn sie wollen.
Sie haben auch das Recht,
nach Deutschland zurück zu kommen.
Zum Beispiel:
Jemand möchte seinen Urlaub
im Ausland machen.
Das kann keiner verbieten.
Nach dem Urlaub kann er wieder
nach Deutschland zurück kommen.
Prüfen Sie Ihr Wissen!
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