Arbeit (Artikel 27)
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
sollen dort arbeiten können,
wo Menschen ohne Behinderung auch arbeiten.
Zum Beispiel:
Menschen mit Behinderungen sollen
in Büros, Ämtern und Fabriken arbeiten können.
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungensollen selber entscheiden,
wo und was sie arbeiten wollen.
Zum Beispiel:
Sie sollen selber entscheiden
- ob sie mit anderen Menschen
zusammen in einer Firma arbeiten wollen, - ob sie in einer Werkstatt
für behinderte Menschen arbeiten wollen.
Sie sollen selber entscheiden,
- welche Art Arbeit sie machen wollen oder
- ob sie wechseln wollen.
Das bedeutet:
Sie können eine Lehre machen.
Zum Beispiel:
Sie sollen selber entscheiden können,
welchen Beruf sie lernen möchten.
Oder ob sie in Kursen
etwas für ihre Arbeit lernen wollen.
Im Vertrag steht:
Keiner soll wegen seiner Behinderungeneine Arbeit nicht bekommen
oder seine Arbeit verlieren.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderungen
dürfen bei der Arbeit nicht benachteiligt werden.
Zum Beispiel:
Wenn ein Mensch mit Behinderungen
eine Arbeit genauso gut machen kann,
soll er die Arbeit auch bekommen.
Und er oder sie soll dann
den selben Lohn bekommen.
Das bedeutet:
Betriebe sollen mehr behinderten Menschen Arbeit geben.
Zum Beispiel:
Der Staat soll
Menschen mit Behinderungen Arbeit geben.
Auch Menschen mit Behinderungen können
bei einem Amt oder in einer Schule arbeiten.
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen dürfenein eigenes Geschäft aufmachen.
Das bedeutet:
Behinderte Menschen können
in einem eigenen Geschäft etwas verkaufen.
Zum Beispiel:
Jemand verkauft Kaffee und leckere Brötchen.
Im Vertrag steht:
Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfe,wenn sie Arbeit suchen.
Das bedeutet:
Sie bekommen Unterstützung,
wenn sie keine Arbeit haben.
Zum Beispiel:
Sie können sich beraten lassen,
wo sie einen Arbeitsplatz finden können.